Kirchenverwaltung Garmisch

Die Kirchenverwaltung (KV) ist dafür zuständig, dass die Güter der Pfarrkirchenstiftung sorgsam und umsichtig verwaltet werden. Es ist eines der ältesten Gremien in der Kirchengeschichte und wird  im Erzbistum München und Freising jeweils für die Dauer von sechs Jahren durch die Mitglieder der Pfarrgemeinde aus deren Mitte gewählt. Ein geweihter Seelsorger, als Kirchenverwaltungsvorstand, sowie die Verwaltungsleitung, als stellvertretender Kirchenverwaltungsvorstand, sind bei allen finanziellen Entscheidungen auf das Votum dieses Gremiums angewiesen. Aus dem Gremium wird die Kirchenpflegerin beziehungsweise der Kirchenpfleger gewählt. Sie oder er ist für den Finanzhaushalt einer Pfarrgemeinde verantwortlich und erleichtert dem Seelsorger damit seine Arbeit.

  • Georg Fink, Verbundskirchenpfleger
  • Thomas Grasegger
  • Anton Hornsteiner
  • Paul Kollmannsberger
  • Felicitas Lingg, Kirchenpflegerin
  • Dr. Thomas Rothballer

Mitglieder ex professo: Diakon Andreas Altmiks und Verwaltungsleiter Andreas Eiben